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ALLGEMEÝNE GESCHÄFTSBEDÝNGUNGEN
     
  1. Vertragsabschluss
1.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Seventours kommt mit der Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Seventours wirksam.

2. Zahlungsbedingungen
2.1 Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders erwähnt, pro Person in Schweizer Franken.
2.2 Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Buchungsbestätigung sind innerhalb von 5 Tagen eine Anzahlung von 25% des Pauschalpreises zu bezahlen.
2.3 Die Restzahlung ist bis spätestens 25 Tage vor Abreise fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Zahlungseingang des gesamten Rechnungsbetrag zugestellt.
2.4 Bei Nur-Flug-Buchung und kurzfristigen Buchung ist der volle Pauschalbetrag nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
2.5 Bei der Buchung eines „Nur–Land-Arrangements“ aus einem Pauschalreiseangebot erhebt Seventours einen Zuschlag von CHF 60.- pro Person, höchstens aber CHF 150.- pro Auftrag.
2.6 In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die Preise erhöht werden müssen (z.B. infolge Treibstoffzuschlägen, höheren staatlichen Abgaben oder Steuern usw.)

3. Annullation/Umbuchung durch den Kunden
3.1 Wenn Sie eine Reise nicht antreten können oder eine Änderung/Umbuchung an der gebuchten Reise wünschen, muss dies Seventours persönlich oder durch einen eingeschriebenen Brief mitgeteilt werden. Die bereits erhaltenen Reiseunterlagen sind zurückzugeben.
3.2 Bei einer Annullation, Änderung od. Umbuchung Ihrer Reise werden Fr. 60.- pro Person, Fr. 120.- pro Auftrag als Bearbeitungsgebühren erhoben. Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühren nicht durch die obligatorische Versicherung gedeckt sind.
3.3 Bei Annullation, Änderung oder Umbuchung werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (3.2) Annullations- oder Umbuchungsgebühren erhoben. Diese richten sich nach den verantwortlichen Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften.
3.4 Die Annullationskosten werden in Härtefällen von einer Annullationskostenversicherung übernommen, sofern Sie solche abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach jeweils geltender Versicherungspolice.

4. Reiseabsage oder Änderung durch Seventours
4.1 Flugtransport: Für den Fall, dass das von Seventours verpflichtete Flugtransportunternehmen aus nicht vorhersehbaren Flugzeugtypen zeitgerecht durchzuführen, behält sich Seventours vor, den Transport mit einem anderen Unternehmen, anderen Flugzeiten auszuführen.
4.2 Programmänderung: Seventours behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart, Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Seventours bemüht sich, gleichwertige Ersatzleitungen zu erbringen.
4.3 Falls höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf die Durchführung der Reise nahe legen), behördliche Massnahmen oder Streiks Seventours veranlassen, die Reise abzusagen. In einem solchen Fall werde sie rasch möglichst benachrichtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

5. Beanstandungen
5.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung od. erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Seventours unverzüglich diesen Mängel schriftlich zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen.
5.2 Sofern die Reiseleitung bzw. die örtliche Vertretung nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die entstehenden Kosten werden Ihnen ersetzt, jedoch nur im Rahmen der ursprünglich bestellten Leistung und gegen Beleg. Ist Abhilfe durch Reiseleitung nicht möglich, lassen Sie sich die gerügten Mängel schriftlich bestätigen. Vor Ort werden keine Schadenersatzforderungen anerkannt.
5.3 Ihre Beanstandung muss innert 10 Tagen nach der Rückkehr schriftlich unterbreitet werden, sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Seventours machen wollen.

6. Haftung
6.1 Als Reisebüro haften wir für die gehörige Erfüllung des Reisearrangements. Seventours vergütet Ihnen des Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand soweit es Seventours, der Reiseleitung oder örtlichen Vertretung nicht möglich war, Ihnen eine gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Die Höhe der Vergütung bleibt jedoch beschränkt auf den Preis, den Sie für das Reisearrangement bezahlt haben.
6.2 Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Seventours darauf berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen.
6.3 Ausserhalb des Reiseprogramms können am Fernziel örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossenen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiko verbunden sind (z.B. Wanderungen in grossen Höhen, besondere Hitze, geforderte körperliche Konstitution.) Es liegt in ihrer eigenen Verantwortung an solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Bei Buchungen von lokalen Ausflügen am Ferienort, kann Seventours keine Haftung übernehmen.
6.4 Für Flugplanänderungen wird keine Haftung übernommen.
6.5 Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht regelmässig Informationen über Länder, in denen Allfällige sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen. Diese Reisehinweise sind von Ihnen selbst beim EDA (www.eda.admin.ch; 031-322 44 52) abzurufen.

7. Versicherungen
7.1 Wir empfehlen Ihnen zur Deckung der Reiserisiken den Abschluss einer Reiseversicherung (Rückreisekosten, Reisegepäck, Unfall usw.), sofern Sie entsprechende Versicherung nicht bereits mit genügendem Deckungsumfang abgeschlossenen haben.
7.2 Sie können direkt bei Seventours Annullationskostenversicherung pro Person abschliessen. Diese Deckt dem Versicherungsinhaber in der Zeit zwischen dem Buchungstag und dem Reiseantritt allfällig geschuldete Annullationskosten bei folgenden Ereignissen: Bei plötzlich eintretender schwerer Krankheit, schwerem Unfall oder Tod des Teilnehmers oder dessen Kinder, Ehegatten, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern oder eines gemeinsam buchenden Lebenspartners im selben Haushalt. Ausserdem bei bedeutenden Sachschäden infolge Feuersbrunst oder Elementarereignissen, die das Eigentum des Teilnehmers betreffenden und seine Anwesenheit zu Hause erforderlich machen. Der Nachweis ist mit einem offiziellen Dokument zu erbringen. Ausgeschlossen sind Krankheiten oder Unfälle, die bei der Reiseanmeldung bereits bestanden haben. Kein Anspruch auf Erlass der Rücktrittskosten ist vorhanden, wenn ein weder verwandter noch verschwägerter Teilnehmer der Reisegruppe wegen eines durch den Rücktrittschutz gedeckten Ereignisses von der Reise zurücktreten muss.

8. Einreisevorschriften
8.1 Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung haben Sie die Rückreisekosten selbst zu übernehmen.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1 Anwendbar ist das schweizerische Gericht.
9.2 Der Gerichtsstand ist am Geschäftssitz von Seventours.
9.3 Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung zw. Ihnen und Seventours, können Sie den unabhängigen Ombudsman für das Reisebürogewerbe konsultieren. Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeglicher Art von Problemen eine faire Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich.
 
   
   
   
   
   
   
   

 
 
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