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ALLGEMEÝNE GESCHÄFTSBEDÝNGUNGEN |
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1.
Vertragsabschluss
1.1 Der Vertrag zwischen Ihnen und Seventours
kommt mit der Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen
oder persönlichen Anmeldung zustande. Von diesem Zeitpunkt
an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie
und Seventours wirksam.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders erwähnt,
pro Person in Schweizer Franken.
2.2 Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Buchungsbestätigung sind
innerhalb von 5 Tagen eine Anzahlung von 25% des
Pauschalpreises zu bezahlen.
2.3 Die Restzahlung ist bis spätestens 25 Tage vor Abreise
fällig. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden Ihnen
die Dokumente nach Zahlungseingang des gesamten
Rechnungsbetrag zugestellt.
2.4 Bei Nur-Flug-Buchung und kurzfristigen Buchung ist der
volle Pauschalbetrag nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
2.5 Bei der Buchung eines „Nur–Land-Arrangements“ aus einem
Pauschalreiseangebot erhebt Seventours einen
Zuschlag von CHF 60.- pro Person, höchstens aber CHF 150.-
pro Auftrag.
2.6 In Ausnahmefällen ist es möglich, dass die
Preise erhöht werden müssen (z.B. infolge
Treibstoffzuschlägen, höheren staatlichen Abgaben oder
Steuern usw.)
3. Annullation/Umbuchung durch den Kunden
3.1 Wenn Sie eine Reise nicht antreten können oder eine
Änderung/Umbuchung an der gebuchten Reise wünschen, muss
dies Seventours persönlich oder durch einen
eingeschriebenen Brief mitgeteilt werden. Die bereits
erhaltenen Reiseunterlagen sind zurückzugeben.
3.2 Bei einer Annullation, Änderung od. Umbuchung Ihrer
Reise werden Fr. 60.- pro Person, Fr. 120.- pro Auftrag als
Bearbeitungsgebühren erhoben. Wir möchten Sie ausdrücklich
darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsgebühren nicht durch
die obligatorische Versicherung gedeckt sind.
3.3 Bei Annullation, Änderung oder Umbuchung werden
zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren (3.2) Annullations-
oder Umbuchungsgebühren erhoben. Diese richten sich nach den
verantwortlichen Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften.
3.4 Die Annullationskosten werden in Härtefällen von einer
Annullationskostenversicherung übernommen, sofern Sie solche
abgeschlossen haben. Die Leistungen richten sich nach
jeweils geltender Versicherungspolice.
4. Reiseabsage oder Änderung durch Seventours
4.1 Flugtransport: Für den Fall, dass das von Seventours
verpflichtete Flugtransportunternehmen aus nicht
vorhersehbaren Flugzeugtypen zeitgerecht durchzuführen,
behält sich Seventours vor, den Transport mit
einem anderen Unternehmen, anderen Flugzeiten auszuführen.
4.2 Programmänderung: Seventours behält sich auch
in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne
vereinbarte Leistungen (z.B. Unterkunft, Transportart,
Fluggesellschaften oder Zeiten usw.) zu ändern, wenn
unvorhergesehene Umstände es erfordern. Seventours bemüht sich, gleichwertige Ersatzleitungen zu
erbringen.
4.3 Falls höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, politische
Unruhen, welche aus Sicherheitsgründen einen Verzicht auf
die Durchführung der Reise nahe legen), behördliche
Massnahmen oder Streiks Seventours veranlassen,
die Reise abzusagen. In einem solchen Fall werde sie rasch
möglichst benachrichtigt. Bereits geleistete Zahlungen
werden Ihnen zurückerstattet. Weitergehende
Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5. Beanstandungen
5.1 Entspricht die Reise nicht der vertraglichen
Vereinbarung od. erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie
berechtigt und verpflichtet, bei der Seventours
unverzüglich diesen Mängel schriftlich zu beanstanden und
Abhilfe zu verlangen.
5.2 Sofern die Reiseleitung bzw. die örtliche Vertretung
nicht spätestens innert 48 Stunden eine angemessene Lösung
offeriert, können Sie selbst für Abhilfe sorgen. Die
entstehenden Kosten werden Ihnen ersetzt, jedoch nur im
Rahmen der ursprünglich bestellten Leistung und gegen Beleg.
Ist Abhilfe durch Reiseleitung nicht möglich, lassen Sie
sich die gerügten Mängel schriftlich bestätigen. Vor Ort
werden keine Schadenersatzforderungen anerkannt.
5.3 Ihre Beanstandung muss innert 10 Tagen nach der Rückkehr
schriftlich unterbreitet werden, sofern Sie Mängel,
Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Seventours
machen wollen.
6. Haftung
6.1 Als Reisebüro haften wir für die gehörige Erfüllung des
Reisearrangements. Seventours vergütet Ihnen des
Ausfall vereinbarter Leistungen oder Ihren Mehraufwand
soweit es Seventours, der Reiseleitung oder
örtlichen Vertretung nicht möglich war, Ihnen eine
gleichwertige Ersatzleistung zu offerieren. Die Höhe der
Vergütung bleibt jedoch beschränkt auf den Preis, den Sie
für das Reisearrangement bezahlt haben.
6.2 Enthalten internationale Abkommen Beschränkungen der
Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht
gehöriger Erfüllung, so kann sich Seventours
darauf berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser
Abkommen.
6.3 Ausserhalb des Reiseprogramms können am Fernziel
örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es
ist nicht ausgeschlossenen, dass solche Veranstaltungen und
Ausflüge mit Risiko verbunden sind (z.B. Wanderungen in
grossen Höhen, besondere Hitze, geforderte körperliche
Konstitution.) Es liegt in ihrer eigenen Verantwortung an
solchen Veranstaltungen teilzunehmen. Bei Buchungen von
lokalen Ausflügen am Ferienort, kann Seventours
keine Haftung übernehmen.
6.4 Für Flugplanänderungen wird keine Haftung übernommen.
6.5 Das Eidgenössische Departement für auswärtige
Angelegenheiten (EDA) veröffentlicht regelmässig
Informationen über Länder, in denen Allfällige
sicherheitspolitische oder andere höhere Risiken bestehen.
Diese Reisehinweise sind von Ihnen selbst beim EDA (www.eda.admin.ch;
031-322 44 52) abzurufen.
7. Versicherungen
7.1 Wir empfehlen Ihnen zur Deckung der Reiserisiken den
Abschluss einer Reiseversicherung (Rückreisekosten,
Reisegepäck, Unfall usw.), sofern Sie entsprechende
Versicherung nicht bereits mit genügendem Deckungsumfang
abgeschlossenen haben.
7.2 Sie können direkt bei Seventours
Annullationskostenversicherung pro Person abschliessen.
Diese Deckt dem Versicherungsinhaber in der Zeit zwischen
dem Buchungstag und dem Reiseantritt allfällig geschuldete
Annullationskosten bei folgenden Ereignissen: Bei plötzlich
eintretender schwerer Krankheit, schwerem Unfall oder Tod
des Teilnehmers oder dessen Kinder, Ehegatten, Geschwister,
Eltern, Schwiegereltern oder eines gemeinsam buchenden
Lebenspartners im selben Haushalt. Ausserdem bei bedeutenden
Sachschäden infolge Feuersbrunst oder Elementarereignissen,
die das Eigentum des Teilnehmers betreffenden und seine
Anwesenheit zu Hause erforderlich machen. Der Nachweis ist
mit einem offiziellen Dokument zu erbringen. Ausgeschlossen
sind Krankheiten oder Unfälle, die bei der Reiseanmeldung
bereits bestanden haben. Kein Anspruch auf Erlass der
Rücktrittskosten ist vorhanden, wenn ein weder verwandter
noch verschwägerter Teilnehmer der Reisegruppe wegen eines
durch den Rücktrittschutz gedeckten Ereignisses von der
Reise zurücktreten muss.
8. Einreisevorschriften
8.1 Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der
Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften
verantwortlich. Bei einer allfälligen Einreiseverweigerung
haben Sie die Rückreisekosten selbst zu übernehmen.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1 Anwendbar ist das schweizerische Gericht.
9.2 Der Gerichtsstand ist am Geschäftssitz von Seventours.
9.3 Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung
zw. Ihnen und Seventours, können Sie den
unabhängigen Ombudsman für das Reisebürogewerbe konsultieren.
Der Ombudsman ist bestrebt, bei jeglicher Art von Problemen
eine faire Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsmann der
Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich. |
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